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Bereits seit 1980 zeichnet die deutsche Gaswirtschaft herausragende gasbasierte Innovationen und deren Entwickler mit dem Innovationspreis der deutschen Gaswirtschaft aus.

Bewerben können sich Unternehmen oder Personen aus Industrie, Gewerbe und Handwerk sowie Freiberufler, Unternehmensgründer, Einrichtungen der öffentlichen Hand und der Wissenschaft. Ausgeschlossen sind Mitarbeitende der tragenden Verbände.

Die Bewerbung ist mit so vielen Projekten wie gewünscht je Unternehmen/je Person möglich. Achten Sie bei der Bewerbung auf die klare Trennung verschiedener Projekte.

Ja, die Bewerbung pro Projekt ist nur in einer Kategorie möglich.

Die eingereichten Bewerbungen werden in einer Entscheidungsmatrix gegenübergestellt. Dabei sind Effizienzsteigerung und Klimaschutz die beiden zentralen Faktoren. Aber auch Verbreitungspotenzial, Neuheitswert, Marktreife, Realisierbarkeit und Komplexität des Projektes fließen in die Bewertung ein.

In jeder Kategorie werden drei Nominierte durch die Jury benannt. Pro Kategorie wird es eine Preisträgerin/einen Preisträger geben. Diese werden im Oktober 2022 im Rahmen der Preisverleihung ausgezeichnet (es kann aufgrund des Corona-Virus zu unvorhersehbaren Abweichungen im Ablauf kommen).

Die Preisträgerinnen und Preisträger des Inno­vationspreises der deutschen Gaswirtschaft werden erst im Rahmen der Preisverleihung offiziell bekanntgegeben. Die Preisträger werden etwa zwei Wochen vor der Preisverleihung benach­richtigt, um ihre Anwesenheit zu gewährleisten und damit ein Video zu ihrem Projekt gedreht werden kann.

Bei der Bewerbung für den Innovationspreis der deutschen Gaswirtschaft entstehen den Bewerbenden keine Kosten.

Preisgelder oder Sachpreise werden nicht gewährt. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten jedoch eine Trophäe, um ihre Leistung hervorzuheben. Die Auszeichnung kann in das eigene Unternehmens­marketing eingebunden werden. Anlassbezogen werden die Preis­trägerinnen und Preisträger in die Öffentlichkeitsarbeit des Innovationspreises der deutschen Gaswirtschaft einbezogen.

  • Mit der Teilnahme an der Ausschreibung für den Innovationspreis werden die hier festgelegten Bestimmungen anerkannt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist zusammen mit aussagefähigen Unterlagen ausschließlich in digitaler Form einzureichen. Bitte nutzen Sie für die Bewerbung zum Innovationspreis das Bewerbungsformular oder senden Sie uns das ausgefüllte PDF mit den übrigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an innovationspreis(at)­gas(dot)info zu.
  • Bei Teilsanierungen von Energie­versorgungssystemen sollte auch das Gesamtkonzept vorgestellt werden, um die Maßnahme qualifiziert bewerten zu können.
  • Die Angaben müssen überprüfbar sein.
  • Die Unterlagen müssen mit dem Namen der Bewerberin/des Bewerbers und dem Namen der Eigen­tümerin/des Eigentümers bzw. Bauherrin/Bauherrn des Objektes gekennzeichnet sein.
  • Die Träger behalten sich vor, weitere Unterlagen anzu­fordern und die Anlagen zu besich­tigen bzw. besichtigen zu lassen.
  • Die Träger haben das Recht, die Objekte und ihre Energieanlagen mit allen eingereich­ten und weiteren für die Publikation notwendigen Unterlagen (Fotos, Pläne usw.) im Rahmen einer Dokumentation sowie in öffentlichen Publikationen und Darstellungen honorarfrei zu veröffentlichen. Die Wettbewerbsteilnehmerinnen und Wettbewerbsteilnehmer stellen die hierfür notwendigen Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.
  • Die Träger beabsichtigen, die Gewinnerinnen und Gewinner in einer jeweiligen Kategorie im Rahmen der Preisverleihung in einem Video darzu­stellen, welches zuvor am Ort der Anlage und Fertigungsstätte erstellt wurde. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer erteilt hierzu bereits mit seiner Teilnahme die Genehmigung sowie das Recht an der Verwendung der Bildrechte für die eben genannten Zwecke. Die Videos werden den Gewinnerinnen und Gewinnern nach der Preisverleihung für die eigene Verwendung zur Verfügung gestellt.
  • Den Preisträgerinnen und Preisträgern wird das Recht eingeräumt, die Auszeichnung Innovationspreis der deutschen Gas­wirtschaft in der jeweiligen Kategorie im Rahmen der Unternehmenskommunikation zu nutzen.
  • Alle Unterlagen und digital vorhandenen Daten werden nach den Regeln der DSGVO behandelt und nach einer Frist von 3 Monaten nach der Preisverleihung gelöscht bzw. vernichtet soweit nicht anders vereinbart.

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